Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Firma abumar Umwelt- + Brandschutz

Stand: Oktober 2020

1. Allgemeines

Für das Vertragsverhältnis und alle sonstigen Rechtsbeziehungen gelten unsere nachstehenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.

2. Zahlung

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Als Zahlungseingang gilt der Tag, an dem von uns über den Betrag verfügt werden kann. Nach 14 Tagen tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Wir sind berechtigt den Auftraggeber mit unseren Mahnspesen, das sind zurzeit 5,00 €, zu belasten. Bei Zeitüberschreitung können wir die Fortsetzung der Montagearbeiten, als auch Materiallieferungen verweigern, bis die Zahlung erfolgt ist. Das gleiche Recht steht uns zu, wenn in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine Verschlechterung eintritt. In diesem Fall wird der Gegenwert der bereits erbrachten Leistung sofort fällig.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang umfasst die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung beschriebenen Arbeiten. Ergibt sich demgegenüber bei der Durchführung des Auftrages eine Abweichung des Leistungsumfanges, die bei der Abgabe des Preises nicht berücksichtigt wurde, so sind wir berechtigt, dem Auftragsgeber daraus resultierende Kosten in Rechnung zu stellen. Bei nachträglicher Änderung des Leistungsumfanges sind wir berechtigt, den Preis entsprechend zu berichtigen. Wir behalten uns vor, angebotene Materialien durch Gleichwertige zu ersetzen sowie konstruktive Änderungen vorzunehmen, soweit diese durch die technische Weiterentwicklung bedingt sind.

4. Preise

Etwaige bei Angebotsabgabe nicht erkennbare Erschwernisse und etwaige Überschreitungen der normalen Arbeitszeit, die wir nicht zu vertreten haben, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Auch bei Aufträgen mit Festpreisen sind wir berechtigt, eine unvermeidbare Erhöhung unserer Selbstkosten (z. B. unvorhersehbare Rohstoffverteuerung, tarifliche Lohnerhöhungen und dergleichen) in Rechnung zu stellen, wenn der vorgesehene Ausführungstermin sich aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben. Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt.

5. Fristen

Festgelegte Fristen beginnen erst mit dem Tag zu laufen, an dem vollständige Klarheit wegen der Ausführung des Auftrages erzielt wird. Zugesagte Lieferfristen werden möglichst eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Terminverzögerungen berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen verspäteter Leistung. Behinderungen, die auf schlechte Witterungsverhältnisse oder Verzögerungen in der Fertigstellung der Bauseitigen zurückzuführen sind, verschieben die Ausführungstermine entsprechend. Kosten, die durch Verzögerung der notwendigen, bauseitigen Vorleistung entstehen, werden von uns nicht übernommen. Das gleiche gilt insbesondere für dadurch notwendig gewordene Materialzwischenlagerungen.

6. Lieferungsbehinderung

Höhere Gewalt, Betriebsausfall in den Werken der Hersteller, Verzögerungen bei der Anlieferung des Materials, die uns zwangsläufig teilweise oder ganz außerstand setzen, unsere Verpflichtungen zu erfüllen, berechtigen uns, diese hinauszuschieben. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung steht dem Auftraggeber in diesem Fall nicht zu.

7. Abnahme

Nach Fertigstellung sind unsere Arbeiten innerhalb einer Woche an einem zu vereinbarten Termin abzunehmen. Wirkt der Auftraggeber trotz Mahnung bei der Abnahme nicht mit, so gelten unsere Arbeiten mit dem für die Abnahme vorgesehenen Termin als abgenommen. Größere Arbeiten sind in Teilabschnitten abzunehmen. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil davon in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit Beginn der Nutzung als erfolgt. Mit der Abnahme bzw. Inbetriebnahme ist die Gefahr auf den Auftraggeber übergegangen. Das gleiche gilt, wenn die Abnahme nicht in der vorgenannten Frist von einer Woche erfolgt ist.

8. Haftung und Gewährleistung

Unsere Leistungen erbringen wir nach den anerkannten Regeln der Technik. Mängel hat der Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind uns unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung, jedoch spätestens innerhalb von 3 Monaten schriftlich anzuzeigen. Im Falle einer begründeten Mängelrüge besteht Anspruch auf Nachbesserung oder Minderung. Ansprüche auf Wandlung, Schadensersatz, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen. Sind Mängel zurückzuführen auf besondere Anweisung des Auftraggebers, auf die von diesem gelieferten oder vorgeschriebenen Werkstoffe oder die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers, so sind wir von der Gewährleistung frei. Die Gewährleistung erlischt auch dann, wenn ohne unser Einverständnis Änderungen an der Anlage vorgenommen werden oder die Anlage durch Umstände beschädigt wird, für die wir nicht einzustehen haben.

9. Urheberrecht und technische Unterlagen

An allen von uns überlassenen technischen Unterlagen haben wir das alleinige Urheberrecht. Wird uns ein Auftrag nicht erteilt, sind die überlassenen Unterlagen an uns zurückzugeben. Im Falle einer Benutzung unserer Vorschläge außerhalb eines uns erteilten Auftrages entfällt jegliche Haftung unsererseits.

10. Bauseitige Leistungen

Voraussetzungen für den Beginn unserer Arbeiten ist, dass die erforderlichen Vorarbeiten beendet sind und nicht zu erwarten ist, dass andere Bauarbeiten die Durchführung unserer Montage behindern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass unsere Arbeiten zu dem mit ihm vereinbarten Termin begonnen werden können. Sofern dies nicht der Fall ist, gehen alle uns dadurch entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

11. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung

Das gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Ist der Auftraggeber nicht gleichzeitig der Bauherr bzw. erlangt er aufgrund unserer Leistung eine Forderung gegen einen Dritten, so tritt er schon jetzt bis zur völligen Tilgung unserer Forderung seine Rechte, die ihm gegenüber Dritten zustehen, mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung seinem Schuldner anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Drittschuldner erforderliche Auskünfte zu geben und die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns abgetretenen Forderung unsere laufende Forderung aus diesem oder einem anderen Geschäft insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers zur anteiligen Rückübertragung verpflichtet. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Materialien darf der Auftraggeber vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch sicherungsübereignen.

12. Beistellen von Materialen

Wenn vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrages Materialien beigestellt werden, so haftet für Mängel an diesen Materialien ausschließlich der Auftraggeber. Alle aus der mangelhaften Beschaffenheit Resultierenden gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Gefahr der Beschädigung der beigestellten Materialien trägt der Auftraggeber.

13. Vertretungsbefugnis

Diejenigen Personen, die sich als Beauftragte des Auftraggebers gerieren, gelten als Bevollmächtigte des Auftraggebers. Ihre Anweisungen und Erklärungen sind verbindlich.

14. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag und über die Wirksamkeit dieser Vereinbarung der Sitz der Firma 67105 Schifferstadt vereinbart. Erfüllungsort ist ebenfalls der Firmensitz 67105 Schifferstadt.

15. Ergänzungen der Bedingungen

Ist eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die ihrem Sinn in rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung am nächsten kommt.

abumar Umwelt- + Brandschutz - Inh.: Karlheinz Steck - Beethovenstraße 9, 67105 Schifferstadt